Der Servitutsholzbedarf aus den Motnafoner Standeswaldungen für das Bezugsjahr 2025 kann wie gewohnt bei den Montafoner Gemeinden beantragt werden. Die Anmeldung ist ausschließlich zu den festgelegten Terminen möglich (Details dazu im verlinkten PDF) und muss mit einer Unterschrift bestätigt werden.
Für die Beantragung von Nutzholz bei eingeforsteten Objekten ist die genaue Angabe des Verwendungszwecks sowie die Bauparzelle des betreffenden Gebäudes erforderlich. Eine nachträgliche Zuteilung von Servitutsholz während des Jahres ist lediglich in Ausnahmefällen – etwa im Falle von Katastrophen – möglich.
Bei der Zustellung von aufgerüstetem Servitutsholz werden individuelle Wünsche nach Möglichkeit berücksichtigt. Dies ist jedoch abhängig von den organisatorischen Anforderungen des Betriebsdienstes, um eine reibungslose und wirtschaftliche Abwicklung sicherzustellen.
Weitere Informationen zum Servitutsholz