Im Bereich Allmein – ab dem Fritzensee und höher gelegen – wurde zum Schutz des Wildes sowie zur Erfüllung der jagdlichen Aufgaben, ein zeitlich beschränktes Fahr- und Betretungsverbot verordnet.
Die Sperre gilt in folgenden Zeiträumen:
- 20. September bis 26. Oktober: täglich von 19 bis 8 Uhr
- 27. Oktober bis 15. Dezember: täglich von 16 bis 8 Uhr
Anschließend ist im Bereich Fulasee vom 16. Dezember bis 15. April eine Wildruhezone ausgewiesen.
Die Ruhe in diesem Gebiet ist besonders wichtig, damit das Wild möglichst ungestört bleibt und eine gezielte sowie waidgerechte Bejagung durchgeführt werden kann. Gerade bei intensiver Bejagung benötigen die Tiere ausreichend Rückzugsräume. Werden sie häufig gestört, weichen sie verstärkt in andere Bereiche aus, was unter anderem zu zusätzlichen Verbiss- und Trittschäden in Wäldern, Alpen und Weiden führen kann.
Auch die Gesundheit der Wildbestände spielt eine wichtige Rolle. In der Region wurde Tuberkulose (TBC) im Rotwildbestand nachgewiesen. Eine geregelte Bejagung trägt dazu bei, den Wildbestand gesund zu erhalten und gleichzeitig das Risiko einer Übertragung auf andere Wild- und Nutztiere zu reduzieren.
Wir bitten daher sowohl Einheimische als auch Gäste, die ausgewiesenen Sperrzeiten und die Beschilderung vor Ort unbedingt zu beachten. Mit eurer Rücksichtnahme leistet ihr einen wichtigen Beitrag zum Schutz des Wildes, unserer Wälder und Alpen sowie zu einem ausgewogenen Miteinander von Natur, Landwirtschaft und Freizeitnutzung.
