Sie befinden sich hier: Startseite > Verwaltung > MitarbeiterInnen

Bauanzeigen

Sofern sie nicht eine Abstandsnachsicht (und daher eine Baubewilligung) brauchen, sind anzeigepflichtig:

- bestimmte kleine Gebäude;
Beispiel: Gartenhäuschen oder Garagen zu einem Wohngebäude, wenn sie nicht größer als 25 m² und nicht höher als 3,5 m sind und in einer Baufläche liegen.

- kleine Flugdächer, Carports, Pergolen, Stützmauern, Schallschutzmauern, Freitreppen, Schwimmbecken, freistehende Handy-Masten, Jauchegruben etc;

- Einfriedungen, wenn sie höher als 1,80 m sind; an öffentlichen Verkehrsflächen auch dann, wenn sie niedriger sind.

Auch andere Bauvorhaben sind unter Umständen anzeigepflichtig:
zb: Öltanks mit mehr als 300 l, sofern sie nicht einem gewerberechtlichen Verfahren unterliegen; Zelte, wenn sie größer als 100 m² sind oder länger als sechs Monate auf demselben Grundstück aufgestellt werden; bewegliche Verkaufsstände (zB Würstelstände); der Abbruch eines Hauses und in bestimmten Fällen der Abbruch anderer Bauwerke.

Ein Bauanzeigeformular finden Sie unter:
Bürgerservice/Formulare

Zuständig


 
Kontaktdaten von Melanie Bickel
FunktionBauangelegenheiten, Meldeamt
NameMelanie Bickel
AdresseLuttweg 1
6781 Bartholomäberg
Telefon+43 5556 73 114 18
Faxnummer+43 5556 73 114 6
E-Mailmelanie.bickel@bartholomaeberg.at

 
Kontaktdaten von Michael Battlogg
FunktionBauhofleiter, Objekt- und Projektmanagement, Baueingabe
NameMichael Battlogg
AdresseLuttweg 1
6781 Bartholomäberg
Telefon+43 5556 73 114
Mobiltelefon+43 664 53 09 708
E-Mailmichael.battlogg@bartholomaeberg.at

Formulare