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Baubewilligungsansuchen

Bewilligungspflichtig ist der Bau oder Umbau von

- Häusern;
Ausnahme: kleine Gartenhäuschen oder Garagen zu einem Wohngebäude auf einem Grundstück mit Bauflächenwidmung; sie sind nur anzeigepflichtig.

- Tribünen, offenen Parkdecks, u. dgl.;
Es handelt sich um Bauwerke, die zwar keine Häuser sind, aber von vielen Personen gleichzeitig benutzt werden (zb eine Tribüne in einem Fußballstadion); es ist daher besonders wichtig, dass sie sicher sind.

- Bauwerken, die nur mit Abstandsnachsicht zulässig sind.

Auch ein paar andere Vorhaben sind unter Umständen bewilligungspflichtig:
zb wenn ein Haus ganz anders verwendet werden soll als bisher (zb als Ferienhaus statt als Hauptwohnsitz); bestimmte störende Maschinen, so ferne sie nicht einem gewerberechtlichen Verfahren unterliegen; Werbeanlagen im bebauten Bereich.

Es sind folgende Anträge bei Antragstellung mit zu bringen:

- Bauantrag
- Baubeschreibung
- Plansätze in 3-facher Ausfertigung

Bauantrags- und Baubeschreibungsformulare finden sie unter:
Bürgerservice/Formulare

Zuständig


 
Kontaktdaten von Michael Battlogg
FunktionBauhofleiter, Objekt- und Projektmanagement, Baueingabe
NameMichael Battlogg
AdresseLuttweg 1
6781 Bartholomäberg
Telefon+43 5556 73 114
Mobiltelefon+43 664 53 09 708
E-Mailmichael.battlogg@bartholomaeberg.at