Bewilligungspflichtig ist der Bau oder Umbau von
- Häusern;
Ausnahme: kleine Gartenhäuschen oder Garagen zu einem Wohngebäude auf einem Grundstück mit Bauflächenwidmung; sie sind nur anzeigepflichtig.
- Tribünen, offenen Parkdecks, u. dgl.;
Es handelt sich um Bauwerke, die zwar keine Häuser sind, aber von vielen Personen gleichzeitig benutzt werden (zb eine Tribüne in einem Fußballstadion); es ist daher besonders wichtig, dass sie sicher sind.
- Bauwerken, die nur mit Abstandsnachsicht zulässig sind.
Auch ein paar andere Vorhaben sind unter Umständen bewilligungspflichtig:
zb wenn ein Haus ganz anders verwendet werden soll als bisher (zb als Ferienhaus statt als Hauptwohnsitz); bestimmte störende Maschinen, so ferne sie nicht einem gewerberechtlichen Verfahren unterliegen; Werbeanlagen im bebauten Bereich.
Es sind folgende Anträge bei Antragstellung mit zu bringen:
- Bauantrag
- Baubeschreibung
- Plansätze in 3-facher Ausfertigung
Bauantrags- und Baubeschreibungsformulare finden sie unter:
Bürgerservice/Formulare