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Gästemeldewesen

Das Meldegesetz 1991, BGBl. Nr. 9/1992 i.d.g.F. beinhaltet in § 2 folgende Vorschriften:

1. Wer als Gast in einem Beherbergungsbetrieb Unterkunft nimmt, ist ohne Rücksicht auf die Unterkunftdauer unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden nach seinem Eintreffen, durch Eintragung in ein Gästebuchblatt (Gästekarte) anzumelden (=Ausfüllen des Gästebuchblattes).

2. Wer seine Unterkunft in einem Beherbergungsbetrieb aufgibt, ist innerhalb von 24 Stunden vor bis unmittelbar nach seiner Abreise durch Eintragung in das Gästebuchblatt (Gästekarte) abzumelden.

3. Die Gästebuchblätter sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden beim Gästemeldeamt vorzulegen. Für die Ankunft wird das gelbe Gästebuchblatt und für die Abreise das rosa Gästebuchblatt verwendet. Gäste, die am Wochenende anreisen, sind spätestens bis Dienstag der folgenden Woche durch Abgabe des gelben Gästebuchblattes beim Gästemeldeamt anzumelden.

Die Meldepflicht hat nach § 3 Meldegesetz zu erfüllen:

1. Die Meldepflicht trifft den Unterkunftnehmer. Er hat die ausgefüllten Meldezettel zu unterschreiben und bestätigt damit die sachliche Richtigkeit der Meldedaten.
Die Eintragungen in die Gästebuchblätter können auch vom Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragten vorgenommen werden, wenn der Meldepflichtige die erforderlichen Angaben macht.

2. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragter ist für die Vornahme der Eintragungen in den Gästebuchblättern verantwortlich und hat die Unterkunftnehmer auf deren Meldepflicht aufmerksam zu machen.

Von der Gästetaxe befreit sind folgende Personen:
a.) Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

b.) Personen, die bei dem im Gemeindegebiet wohnhaften anderen Eheteil oder einem Verwandten der Verschwägerten in auf- und absteigender Linie, einem Geschwisterkind oder einer Person, zu der sie noch näher verwandt oder im gleichen Grad verschwägert sind, unentgeltlich nächtigen;

Eine Nichtbeachtung der Bestimmungen des Meldegesetzes kann auch mit einer Bestrafung geahndet werden:
In den Montafoner Gemeinden wird die An- und Abmeldung der Gäste durch eine bevollmächtigte und beauftragte Person in den Beherbergungsbetrieben kontrolliert.
Bei Feststellung einer Verwaltungsübertretung, wie z. B. „Nichtanmelden von Gästen“ können Geldstrafen in der Höhe von bis zu 380,- Euro, im Wiederholungsfall in der Höhe von bis zu 2.000,- Euro ausgesprochen werden. Diese Strafverfahren liegen im Zuständigkeitsbereich der Bezirkshauptmannschaft Bludenz.


Gästebuchblätter (Meldezettel) können bei folgenden Stellen abgegeben werden:

- Gemeindeamt Bartholomäberg
- Tourismusbüro Bartholomäberg
- Amtsstelle Gantschier (Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag jeweils von 08:00 bis 10:00 Uhr)
- Meldezettelkasten bei der Volksschule Gantschier (beim Vordereingang)
- Meldezettelkasten in Innerberg beim Schulhaus (neben dem Briefkasten)
- Meldezettelkasten im Vorraum des Gemeindeamtes Bartholomäberg beim Eingang im Erdgeschoß

Die Gästebuchblätter sind immer vollständig auszufüllen (alle Daten sind vertraulich und werden nicht weitergegeben), bezogen auch auf Geburtsdaten - wenn bei Kindern kein Geburtsdatum angegeben ist müssen sie als Erwachsene berechnet und eine nachträgliche Änderung kann nicht mehr vorgenommen werden.

Falls Personen einer Gruppe bzw. Familie wider Erwarten früher abreisen, muss ein separates Gästebuchblatt ausgefüllt werden, da pro Gästebuchblatt nur ein Ankunfts- und ein Abreisedatum eingetragen werden kann.

Weiters wird ersucht, die Anzahl der Gäste nicht nur als gesamte Zahl anzuführen, sondern alle Gäste namentlich anzuführen á Meldegesetz. Falls so eine Gruppe mehr als sechs Personen umfasst und nicht mehr auf einem Gästebuchblatt eingetragen werden kann, liegen dafür verschiedene Gruppensammellisten oder auch Sammellisten für Reisegesellschaften auf dem Gemeindeamt auf (diese werden auf Wunsch auch per Post zugesandt).

Zuständig


 
Kontaktdaten von Stefanie Scholz
FunktionMeldeamt, Gästemeldewesen, Public Relations
NameStefanie Scholz
AdresseLuttweg 1
6781 Bartholomäberg
Telefon+43 5556 73 114 11
E-Mailstefanie.scholz@bartholomaeberg.at

 
Kontaktdaten von Melanie Bickel
FunktionBauangelegenheiten, Meldeamt
NameMelanie Bickel
AdresseLuttweg 1
6781 Bartholomäberg
Telefon+43 5556 73 114 18
Faxnummer+43 5556 73 114 6
E-Mailmelanie.bickel@bartholomaeberg.at

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